1) Geltungsbereich:
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus einem im Internet unter der Domain „vr-karriere.de“ geschlossenen Anzeigenauftrag gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Geschäftspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben hierzu ausdrücklich schriftlich unsere Zustimmung erteilt.
2) Leistungsinhalte:
Nachfolgende Leistungen können unter der Internetadresse www.vr-karriere.de in Anspruch genommen werden:
a) Die Basic-Stellenanzeige beinhaltet eine Anzeigenschaltung per Verlinkung auf die Karriereseite des Unternehmens, welches die Stelle ausschreibt (Laufzeit: 8 Wochen).
b) Die Premium-Stellenanzeige und die Premium-Plus-Stellenanzeige beinhalten eine kostenpflichtige Anzeigenschaltung per Verlinkung auf die Karriereseite des Auftraggebers oder im individuellen Design per PDF-Datei sowie die gesonderte Platzierung des Stellenangebotes im Premium-Bereich der VR-KARRIERE. Ferner beinhalten diese beiden Anzeigentypen das Zugriffsrecht auf den Talentpool sowie das Recht zur Veröffentlichung eines Arbeitgeberprofils. Bei Schaltung einer Premium-Anzeige oder einer Premium-Plus-Anzeige können beide Zusatzleistungen ohne Zusatzkosten in Anspruch genommen werden. Die Bereitstellung dieser beiden Rechte gilt für 8 Wochen nach Schaltung der Premium- oder Premium-Plus-Anzeige. Sofern die Zusatzleistungen später als zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung in Anspruch genommen werden, verkürzt sich der Zeitraum der Inanspruchnahme-Möglichkeit um den Zeitraum der späteren Inanspruchnahme. Bei Nichtinanspruchnahme dieser Leistungen nach Ablauf der 8 Wochen bestehen keine weiteren Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer.
c) Premium-Stellenanzeigen sind auch in Anzeigenpaketen (sog. Vorteilspakte) erhältlich. Ein Paket beinhaltet 5 bzw. 10 Stellenanzeigen, die von einem Konto abrufbar sind. Die Laufzeiten entsprechen denen der Einzelanzeigen. Die Anzeigenpakete sind 12 Monate ab Buchung gültig. Anschließend sind nicht genutzte Anzeigen des Pakets nicht mehr verfügbar, ohne dass ein Rückvergütungsanspruch für nicht in Anspruch genommene Leistungen gegenüber dem Auftraggeber entsteht. Die Anzeigenpakete beinhalten über die komplette Laufzeit (12 Monate) den Zugriff auf den Talentpool sowie die Möglichkeit, ein Arbeitgeberprofil zu erstellen. Sofern die beiden Zusatzleistungen später als zum Buchungszeitpunkt in Anspruch genommen werden, verkürzt sich der Zeitraum der Inanspruchnahme-Möglichkeit um den Zeitraum der späteren Inanspruchnahme. Bei Nichtinanspruchnahme dieser Leistungen nach Ablauf der 8 Wochen bestehen keine weiteren Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer.
d) Pro Stellenanzeige kann ein Stellenangebot veröffentlicht werden. Die Bündelung mehrerer Vakanzen in einer Stellenanzeige bzw. die Verlinkung auf eine Zielseite mit mehreren Stellenangeboten ist nicht zulässig.
e) Mit dem Zugang zur Talentpool kann der Auftraggeber beliebig viele Stellengesuche einsehen und die Bewerber bei Interesse direkt kontaktieren. (Laufzeit: wahlweise 8 Wochen, 12 Wochen, 16 Wochen)
f) Mit der Veröffentlichung eines Arbeitgeberprofils kann der Auftraggeber sein Unternehmen in einem standardisierten Layout präsentieren. Je Unternehmen kann ein Arbeitgeberprofil veröffentlicht werden. (Laufzeit 8 Wochen, verlängerbar um jeweils einen weiteren Monat)
3) Buchung von Leistungen
Die Inanspruchnahme der kostenpflichtigen Leistungen gemäß Ziffer 2 erfolgt durch Anklicken des betreffenden Buttons im System bzw. durch Aufgabe einer Anzeige und deren Bestätigung.
Die gebuchten Leistungen werden per E-Mail, die Vertragsbeginn und -ende enthält, bestätigt.
4) Laufzeit / Verlängerung:
Die Laufzeit der Anzeigen (Einzelanzeigen und Anzeigen aus Paketen) kann nach Zeitablauf auf Wunsch mit der gleichen Zeitspanne und mit dem gleichen Leistungsinhalt des ursprünglichen Auftrages verlängert werden. Erfolgt keine Verlängerung, so endet die beauftragte Leistung automatisch.
Der Beginn der Veröffentlichung eines Anzeigenauftrages erfolgt unverzüglich nach Auftragserteilung bzw. zu einem angegebenen, in der Zukunft liegenden Datum.
5) Exklusivität für Mitgliedsinstitute der genossenschaftlichen FinanzGruppe und angeschlossene Unternehmen
Der Zugriff auf den Talentpool und die Veröffentlichung eines Arbeitgeberprofils ist nur Instituten der genossenschaftlichen FinanzGruppe (GFG) sowie deren angeschlossenen Unternehmen gestattet. Der Zugriff auf den Talentpool und die Veröffentlichung von Stellenanzeigen und Arbeitgeberprofilen ist insbesondere für Kreditinstitute anderer Institutsgruppen, deren Tochtergesellschaften und nahestehende Unternehmen/Institutionen sowie für jedes andere Unternehmen, insbesondere für verbundfremde Agenturen, Personal- oder Unternehmensberatungen, welche nicht von Unternehmen der GFG beauftragt wurden, nicht gestattet und berechtigt uns, auch ohne vorherige Abmahnung Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend zu machen. Sofern eine GFG-fremde Agentur oder Beratungsgesellschaft eine Stellenanzeige veröffentlichen will, ist die Beauftragung durch ein Unternehmen der GFG nachzuweisen. Die Veröffentlichung der Stellenanzeige hat dabei unter der Firmierung des beauftragenden Unternehmens der GFG zu erfolgen. Eine anonymisierte Ausschreibung ist in diesem Fall daher nicht zulässig.
6) Rücktrittsrecht
Der Auftragnehmer ist berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein Zugriff auf den Talentpool oder eine Schaltung von Stellenanzeigen oder Arbeitgeberprofilen durch nicht berechtigte Unternehmen erfolgt.
7) Preise / Zahlungsbedingungen:
Für kostenpflichtige Anzeigen sowie für die weiteren in der Tarifstruktur aufgeführten Leistungen gelten die zum Zeitpunkt des Auftrages gültigen Preise. Anzeigenaufträge werden grundsätzlich für die volle Laufzeit berechnet. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die Anzeige selbstständig innerhalb der Laufzeit des Vertrages inaktiv/offline schaltet oder per E-Mail kündigt. Alle genannten Preise sind Nettopreise und erhöhen sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese beträgt zur Zeit 19 %.
Die fälligen Zahlungen werden von uns per Rechnungsstellung an den Auftraggeber fakturiert. Der Auftraggeber wird bei jeder Buchung aufgefordert, die aktuellen AGB sowie die Tarifstruktur zu bestätigen. Im Anschluss an die Buchung geht Ihnen eine Auftragsbestätigung per E-Mail sowie anschließend eine Rechnung per Post oder auf Wunsch per E-Mail zu.
8) Ablehnungsbefugnis:
Wir behalten uns vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht zu veröffentlichen bzw. zu sperren, wenn der Inhalt dieser Anzeigen gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstößt oder wenn deren Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
9) Rechtegewährleistung:
Der Auftraggeber sichert zu, dass er alle zur Schaltung der Stellenanzeige erforderlichen Rechte besitzt und dass die Schaltung nicht gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt. Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Verletzung solcher Bestimmungen entstehen können.
10) Inhalt der Anzeige:
Für den Inhalt der Anzeige, insbesondere für deren Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung.
11) Benutzerindividuelle Zugangsberechtigung:
Der vom Auftraggeber gewählte Benutzername und das Benutzerpasswort sind streng anwenderbezogen. Eine Weitergabe dieser benutzerindividuellen Zugangsberechtigungen an Dritte ist nicht zulässig und berechtigt uns bei Zuwiderhandlung, alle bestehenden Verträge mit sofortiger Wirkung zu beenden.
12) Leistungsstörungen:
Fällt die Durchführung eines Auftrages wegen programmspezifischer oder technischer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten - z. B. anderen Providern-, Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen) aus, so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Erfolgt die Nachholung des Anzeigenauftrages in angemessener und zumutbarer Zeit, bleibt unser Vergütungsanspruch bestehen.
13) Gewährleistung:
Wir gewährleisten im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Wiedergabe des Stellenangebots. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.
Ein Fehler in der Darstellung der Stellenanzeige liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware (z.B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei einem Dritten (z.B. bei einem anderen Provider/Online-Dienst) oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (laufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
14) Haftung:
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten des Auftragnehmers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht und nicht die Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit zur Folge hat, beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Ansprüche aus Gefährdungshaftung, insbesondere aus Produkthaftung, bleiben unberührt.
15) Gerichtsstand / Schlussbestimmungen:
Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, gilt Frankfurt am Main als Gerichtsstand als vereinbart, soweit die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen.
Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.